Rechtsprechung
VG Berlin, 16.08.2018 - 3 L 366.18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Cottbus, 02.11.2018 - 3 K 1194/18 Mit rechtskräftigem Beschluss vom 25. Juli 2018 (VG 3 L 366/18) hat die Kammer den Antrag der Kläger auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verpflichtung des Beklagten zum Erlass der begehrten Aufenthaltsgestattungen abgelehnt.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes, insbesondere des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen, wird auf die Gerichtsakten zum vorliegenden Verfahren und zu den Aktenzeichen VG 3 L 366/18, VG 3 K 531/13.A, VG 1 (3) K 342/15.A (einschließlich der Akten des Bundesamtes), VG 3 L 159/15.A, VG 1 (3) L 71/16.A und VG 1 L 651/16.A sowie den vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgang (Beiakten I bis VII) Bezug genommen.
- VG Berlin, 15.09.2021 - 3 L 388.21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen längeres Verweilen in der Schulanfangsphase
Sie ist durch das Verwaltungsgericht nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob das für die Entscheidung vorgesehene Verfahren gewahrt wurde, ihr der zutreffende Sachverhalt zugrunde liegt, sie nicht von sachfremden Erwägungen beeinflusst ist und allgemeine Bewertungsmaßstäbe eingehalten wurden (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Beschlüsse vom 18. August 2020 - VG 3 L 263/20 - und vom 16. August 2018 - VG 3 L 366.18 -juris).